Erstellt am 16. Dezember 2024
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#steuer

"Säule 3a nachzahlen: Ab 2026 eingeschränkt möglich"

Ab dem 1. Januar 2026 wird es möglich sein, rückwirkend Einzahlungen in die Säule 3a vorzunehmen. Diese Neuerung betrifft jedoch nur verpasste oder unvollständige Einzahlungen ab dem Jahr 2025.

Wichtige Bedingungen für nachträgliche Einzahlungen:

  • Erwerbseinkommen: Im betreffenden Jahr muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorgelegen haben. Das bedeutet, man hätte in die Säule 3a einzahlen dürfen, hat dies jedoch nicht oder nicht vollständig getan.
  • Zeitliche Beschränkung: Nachträgliche Einzahlungen sind auf die vergangenen zehn Jahre begrenzt.
  • Aktuelle Einzahlung: Im Jahr der nachträglichen Einzahlung muss der ordentliche Maximalbetrag der Säule 3a vollständig ausgeschöpft werden.
  • Einzahlungsbeschränkung: Pro Lückenjahr ist nur eine nachträgliche Einzahlung möglich. Es können jedoch mehrere Lückenjahre mit einer einzigen Einzahlung geschlossen werden.
  • Höchstbetrag: Die Höhe der nachträglichen Einzahlung ist auf den Maximalbetrag der "kleinen" Säule 3a beschränkt. Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse, die normalerweise höhere Beiträge leisten können, unterliegen bei nachträglichen Einzahlungen ebenfalls dieser Grenze.
  • Bezugseinschränkung: Nach einem Bezug aus der Säule 3a im Rahmen der Pensionierung sind keine weiteren nachträglichen Einzahlungen mehr erlaubt. Sofern noch keine Bezüge erfolgt sind, können nachträgliche Einzahlungen bis fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters getätigt werden.


Diese Anpassung geht auf eine Motion von Ständerat Erich Ettlin zurück, die am 19. Juni 2019 eingereicht und später von beiden Kammern gutgeheissen wurde. Die Umsetzung weicht jedoch vom ursprünglichen Vorschlag ab und bietet weniger Einkaufspotential.

Mit dieser Neuerung erhalten Steuerpflichtige mehr Flexibilität, um ihre Vorsorge zu optimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Es ist jedoch wichtig, die genannten Bedingungen genau zu beachten und gegebenenfalls frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um die Möglichkeiten der nachträglichen Einzahlungen optimal auszuschöpfen. 


Fazit

Die Möglichkeit, rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen, bietet ab 2026 eine spannende Chance, verpasste Vorsorgebeiträge nachzuholen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Besonders für Personen, die in einzelnen Jahren keine oder nur unvollständige Einzahlungen leisten konnten, eröffnet sich eine flexible Lösung zur Optimierung ihrer Altersvorsorge. Allerdings sind die Bedingungen strikt: Ein Erwerbseinkommen im Lückenjahr, die Begrenzung auf die letzten zehn Jahre sowie die Einhaltung der Maximalbeträge erfordern eine sorgfältige Planung. Diese Neuerung ist ein Schritt in Richtung individueller Vorsorgeoptimierung, bleibt jedoch hinter dem ursprünglich geplanten Potenzial zurück. Wer diese Option nutzen möchte, sollte rechtzeitig mit Experten sprechen, um die bestmögliche Strategie zu entwickeln.