Erstellt am 6. Dezember 2024
3 - 4 min Lesezeit

#steuer

"Der Eigenmietwert in der Schweiz: Aktueller Stand und Ausblick auf die Zukunft"

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Schweizer Eigenheimbesitzer für die Nutzung ihres eigenen Wohnraums versteuern müssen. Dieses System wurde ursprünglich eingeführt, um eine Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern zu gewährleisten. Allerdings ist der Eigenmietwert seit Langem umstritten und Gegenstand politischer Debatten.
 

Aktueller Stand: Wo stehen wir?

Der Eigenmietwert sorgt seit Langem für Diskussionen. Viele kritisieren, dass er Eigentümer dazu anreize, unnötig hohe Hypotheken aufrechtzuerhalten, um Steuervorteile zu sichern, anstatt Schulden abzubauen. Gleichzeitig wird das System als bürokratisch und unzeitgemäß empfunden.

Die politische Lage im Dezember 2024:

  • Nach langen Debatten hat die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) am 11. November 2024 eine Vorlage für die Abschaffung des Eigenmietwerts vorgelegt.
  • Diese Vorlage sieht vor, den Eigenmietwert für Erst- und Zweitwohnungen abzuschaffen und den Abzug von Hypothekarzinsen stark zu begrenzen.
  • Das Ziel ist es, Eigentümer nicht mehr steuerlich zu benachteiligen und gleichzeitig das Steuersystem zu vereinfachen.
  • Der Vorschlag hat breite Unterstützung, wird jedoch weiterhin von verschiedenen Interessengruppen kontrovers diskutiert. Einige Kantone und Politiker warnen vor möglichen Einnahmeausfällen bei den Steuern und einem potenziellen Ungleichgewicht zwischen Mietern und Eigentümern. 


Ausblick auf die Zukunft

Die Zustimmung der WAK-S zum vollständigen Systemwechsel deutet darauf hin, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts näher rückt. Die Vorlage könnte bereits in der kommenden Wintersession des Parlaments abschließend behandelt werden. Sollte das Parlament der Vorlage zustimmen, ist mit einer Umsetzung frühestens ab der Steuerperiode 2025 zu rechnen.

Es ist jedoch zu erwarten, dass gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts das Referendum ergriffen wird, sodass letztlich das Schweizer Volk darüber abstimmen müsste. Daher bleibt der genaue Zeitpunkt der Abschaffung ungewiss. 
 

Die nächsten Schritte könnten einen Wendepunkt in der Geschichte des Eigenmietwerts markieren:

  • Parlamentarische Abstimmung: Die Vorlage wird voraussichtlich in der Wintersession 2024 erneut im Parlament behandelt.
  • Mögliche Volksabstimmung: Sollte es zu einem Referendum kommen, entscheidet letztlich das Schweizer Volk über die Abschaffung.
  • Früheste Umsetzung: Sollte die Vorlage erfolgreich sein, könnten Änderungen ab der Steuerperiode 2025 wirksam werden. 


Mögliche Konsequenzen der Abschaffung

  • Für Eigenheimbesitzer: Ohne Eigenmietwert fällt die zusätzliche Steuerlast weg, aber auch die Abzugsmöglichkeiten (z. B. für Hypothekenzinsen oder Renovationen) würden eingeschränkt.
  • Für den Immobilienmarkt: Der Druck, Hypotheken hochzuhalten, könnte abnehmen, was langfristig die Verschuldung von Haushalten reduzieren könnte.
  • Für das Steuersystem: Eine Vereinfachung könnte zu weniger Bürokratie führen, jedoch auch zu Einnahmeverlusten bei Bund und Kantonen.


Fazit

Die Diskussion um den Eigenmietwert in der Schweiz hat in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen. Mit den jüngsten Entscheidungen des Parlaments rückt eine Abschaffung des Eigenmietwerts in greifbare Nähe. Dennoch sind noch einige Hürden zu überwinden, bevor ein endgültiger Systemwechsel vollzogen werden kann. Eigenheimbesitzer sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich auf mögliche Änderungen im Steuersystem einstellen.